KI-Schulung für Mitarbeitende: Was Art. 4 KI-Verordnung verlangt
Ja, wer KI im Betrieb einsetzt, muss etwas für die KI-Kompetenz seiner Leute tun. Seit Juli 2026 ist die Pflicht allerdings milder formuliert als vorher. Hier steht, was das praktisch bedeutet.
Von Lionel Pillich · Stand:
Was verlangt Art. 4 der KI-Verordnung?
Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, wurde er neu gefasst. Seitdem müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Dabei zählen Vorwissen, Erfahrung und Ausbildung der Mitarbeitenden ebenso wie der Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird. Ausdrücklich klargestellt ist: Niemand muss für eine einzelne Person ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren. Die Pflicht ist also entschärft, aber nicht abgeschafft.
Wer ist betroffen?
Betreiber im Sinne der Verordnung ist jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Das gilt auch für den Handwerksbetrieb, dessen Büro Angebote mit einem Chatbot formuliert, oder das Planungsbüro, das Texte mit KI erstellt. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung. Ob ein Betrieb fünf oder fünfhundert Beschäftigte hat, spielt für die Pflicht selbst keine Rolle, wohl aber für den Umfang sinnvoller Maßnahmen.
Was ist eine sinnvolle Maßnahme?
- Grundverständnis für alle, die KI nutzen: was die Werkzeuge können, wo sie Fehler machen, was nicht hineingehört.
- Regeln für den Betrieb: welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten hinein dürfen, wer Ergebnisse freigibt.
- Bezug zur eigenen Arbeit: Beispiele aus dem Gewerk statt allgemeiner Online-Kurse.
- Dokumentation: wer wann woran teilgenommen hat. Ein Zertifikat verlangt die Verordnung nicht.
Wie belege ich die Schulung?
Mit einer einfachen Dokumentation: Datum, Inhalt, Teilnehmende, eingesetzte Werkzeuge und die Regeln, die im Betrieb gelten. Jedes meiner Pakete endet mit einer Teilnahmebestätigung, die genau dafür gedacht ist. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, ist aber ein sauberer Nachweis, dass der Betrieb etwas für die KI-Kompetenz seiner Leute getan hat.
Was kostet eine KI-Schulung, und gibt es Förderung?
Mein Paket Impuls kostet ab 390 € für bis zu 15 Teilnehmende, zugeschnitten auf Ihren Betrieb. Für Weiterbildung und Beratung gibt es Förderprogramme, etwa die ESF-Fachkursförderung in Baden-Württemberg für überbetriebliche Kurse anerkannter Träger oder die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen, die noch bis Ende 2026 läuft und nur über dort registrierte Berater funktioniert. Die Bedingungen sind eng, und meist muss der Antrag vor dem Vertrag gestellt werden. Klären Sie das deshalb vorab mit Ihrer Handwerkskammer oder IHK.
Hinweis
Diese Seite ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Text der Verordnung im Amtsblatt der EU.
Schulung mit Nachweis, zugeschnitten auf Ihren Betrieb
Im Impuls lernt Ihr Team an Beispielen aus dem eigenen Alltag, was KI kann und was nicht. Mit Teilnahmebestätigung für Ihre Dokumentation. Ab 390 €, Rechnung erst nach dem Termin.
Häufige Fragen
Müssen Betriebe ihre Mitarbeitenden zu KI schulen?
Wer KI beruflich einsetzt, muss nach Art. 4 KI-Verordnung Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz seines Personals ergreifen. Ein bestimmtes Niveau oder ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben.
Gilt die Pflicht auch für ChatGPT im Büro?
Ja, sobald ein Betrieb ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung einsetzt, ist er Betreiber im Sinne der Verordnung. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung.
Reicht ein kostenloser Online-Kurs?
Er kann ein Baustein sein. Die Verordnung verlangt aber, den Zusammenhang des Einsatzes zu berücksichtigen. Eine Schulung mit Beispielen aus dem eigenen Betrieb erfüllt das deutlich besser.
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